Wann bin ich dienstunfähig?
Ich könnte jetzt hier die Paragraphen aus dem Beamtengesetz kopieren und beschreiben, aber Du willst es ja verstehen. Am einfachsten erklärt an einem Beispiel.
3 Hürden für die Dienstunfähigkeit
Du brichst Dir kompliziert Dein Bein und bist für 3 Monate nicht in der Schule tätig, dann erfüllst Du bereits die erste von drei Voraussetzungen. Nun muss der Amtsarzt untersuchen und einschätzen ob Du in den nächsten sechs Monaten nicht wieder voll dienstfähig werden wirst. Diese zweite Hürde wird bei einem Beinbruch sehr wahrscheinlich nicht eintreffen.
Bei anderen Erkrankungen oder Unfällen kann dies aber schneller eintreffen als Du Dir erhoffst. Bereits jetzt werden 68% der Beamten vorzeitig in den Ruhestand gezwungen.
Nun zur dritten und letzten Hürde: Es kann passieren, dass Dein Dienstherr Dir vorschreibt, statt Sport nun Religion zu unterrichten. Dies passiert sehr selten und lediglich nur mit Deiner Zustimmung.
Das Folgende werdet Ihr oder Eure Kollegen aus der Praxis häufig hören. Besonders wenn die Kollegen Förderunterricht für SchülerInnen beanspruchen möchten, muss die Sonderpädagogin häufig im Regelunterricht weiterhelfen, da die Regelkraft längere Zeit erkrankt ist:
Die Planstelle ist bereits vergeben
Extrahürden für Beamte auf Widerruf / Beamte auf Probe
Im Referendariat und nach Erfolg als Beamter auf Probe gelten die drei Hürden jedoch nur bei oder nach einem Dienstunfall oder einer Dienstbeschädigung. Wenn Du in dem Fall allerdings eine Krankheit oder gar einen Freizeitunfall erleidest und alle drei Hürden meisterst, erhältst Du nicht die Vorzüge der Beamten, sondern Du wirst nachversichert in der Gesetzlichen Rentenversicherung. Dies kann dazu führen, dass Du mit Deiner Krankheit weder eine finanzielle Versorgung von Deinem Dienstherren bekommst noch von der Gesetzlichen Rentenversicherung.
Zusammengefasst
Beamte auf Lebenszeit werden dienstunfähig, wenn:
- Länger als 3 Monate erkrankt
- Voraussichtlich die nächsten 6 Monate nicht voll dienstfähig
- Dienstherr hat keine Ersatzstelle für Dich
- Zusätzliche für Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe
- Erkrankt durch Dienstunfall oder Diensterkrankung